
Bücher in Klöster
Bevor das erste Buch mechanisch gedruckt werden konnte, musste man Bücher mit der Hand schreiben. Diese mühsame und zeitaufwändige Arbeit übernahmen die Mönche in den Klöstern. In Scriptorien saßen die Mönche an Arbeitspulten und schrieben Seite um Seite mit Federkielen. Die herrlichen Bibliotheken, die in fast allen großen Klöstern heute zur Besichtigung für den Besucher offen stehen, erinnern an diese Zeit.
Bald versuchte man mit hölzernen Druckstöcken Bilder und später auch Texte zu drucken. Dazu wurde ein Holzstock ausgeschnitzt damit ein erhabenes Bild stehen bleibt. Dieses Holzbild wurde eingefärbt und auf ein Blatt Papier gelegt und angedrückt. So ein Holzdruck konnte immer wieder verwendet werden, allerdings immer nur mit dem selben Motiv. Da aber ein Buch aus vielen verschiedenen Seiten besteht war es sehr aufwändig für jede Buchseite einen neuen Holzstock anzufertigen.
Der Buchdruck
Viele Überlegungen wurden angestellt um die Vervielfältigung von Geschriebenen zu vereinfachen. Um 1440 kam Johann Gutenberg auf die Idee die Buchstaben einzeln in Metall zu gießen, auf dass sie immer wieder neu zusammengestellt werden können. Solche Typen aus Blei werden noch heute im Buchdruck verwendet.
Damit war die Erfindung des mechanischen Buchdrucks gelungen und sie wird zurecht als die Erfindung gewürdigt, die am meisten die Geschichte der Menschheit veränderte und beeinflusste.
Das Urheberrecht
So schön die Erfindung des Buchdrucks war – und noch immer ist – so brachte sie auch eine weitreichende Veränderung für den Autor des jeweiligen Werks. Im römischen Recht gab es, genausowenig wie im deutschen Recht, kein Urheberrecht. Erst die Erfindung des Buchdrucks beschränkte die Freiheit auf die Vervielfältigung des geschriebenen Wortes. Es entstanden kaiserliche und landesherrschaftliche Druckprivilegien zugunsten der Drucker. Geschützt war also nur das Druckwerk, aber nicht der sich darin befindliche geistige Gehalt. Erst mit dem Erkennen und der Lehre vom geistigen Eigentum wurden diese Rechte überwunden. In der Mitte des 19. Jhdt. wurde das geistige Eigentum in Gesetzen erstmalig festgehalten und dem Urheber entsprechende Rechte eingeräumt.
Heute ist das Urheberrecht in allen Ländern durch Gesetze geregelt. Großteils ist sich das Urheberrechtsgesetz in den einzelnen Staat sehr ähnlich, jedoch gibt es kleine Abweichungen, die beachtet werden müssen. Grundsätzlich ist das Urheberrecht nicht übertragbar, jedoch ist es vererbbar. In Österreich, Deutschland und der Schweiz erlischt die Schutzdauer 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Gibt es bei einem Werk mehrere Urheber, so erlischt der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers.
Wurde ein Werk in Auftrag gegeben so liegt das Urheberrecht ebenfalls beim Autor. Dem Auftraggeber kann bestenfalls ein Nutzungsrecht eingeräumt werden.
Wer ist ein Urheber?
Jede Person gilt als Urheber, die als Schöpfer eines Werkes der bildende Kunst, Werkkunst, Fotografie, Literatur oder Tonkunst tätig ist.
Ähnliche Beiträge:
- Über die kulturelle Entwicklung der Gesellschaft
- Medizin zwischen Technik und Humanität
- Gedanken über das Bücher lesen